Für die Berechnung der Aktualisierungsfrist gilt üblicherweise die Fachkundebescheinigung:
Beispiel: Erworben wurde die Fachkunde lt. Ausstelldatum der Bescheinigung am 9.12.2005. Die einzuhaltenden Termine für die Aktualisierung sind dann: 8.12.2010, 8.12.2015, 8.12.2020. Haben Sie den letzten Aktualisierungskurs am 8.7.2015 belegt, gilt trotzdem die Frist bis 8.12.2020.
siehe hierzu: https://www.aerztekammer-berlin.de/10arzt/16_Fachkunde-Strahlenschutz/02_Aktualisierung.htm
Es gibt seit 27.12.2022 neue Leitlinien der Bundesärztekammer:
- Qualitätssicherung in der Röntgendiagnostik
2. Qualitätssicherung in der Computertomographie